Wichtige Information für Eltern, deren Kinder eine Zahnspange brauchen!
KIG - das kieferorthopädische Bewertungssystem für Patienten der gesetzlichen Krankenkassen!
| |
Einerseits... |
|
bekommen noch viele Kinder mit stark ausgeprägten Zahn- und Kieferfehlstellungen weiterhin Unterstützung von der Krankenkasse, um schöne gerade Zähne zu erhalten. |
| |
Andererseits... |
|
gibt es bestimmte (zumeist leichtere) Fälle, die von der Krankenkasse nicht mehr bezuschußt werden und diese Patienten ihre Behandlung daher selbst bezahlen müssen. |
| |
Warum? |
|
Die Kassen Ihrer Krankenkasse sind leer und werden noch leerer! |
|
|
| |
Die gesetzlichen Bestimmungen: |
|
Die seit dem 1. Januar 2002 geltenden gesetzlichen Richtlinien schreiben vor, welche kieferorthopädischen Behandlungen bis zum 18. Lebensjahr von den Krankenkassen bezahlt werden.
Anhand der "Kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG)" wird festgelegt, ob sich die Krankenkasse an der Behandlung der Zahn- und Kieferfehlstellung Ihres Kindes beteiligt. Festgestellte Fehlstellungen, die den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, sind wie bisher versichert. Die Krankenkasse übernimmt eine ausreichende und zweckmäßige Behandlung.
Die Kassen gehen mit den Leistungen zurück, wir bieten Ihnen jedoch weiterhin die gewohnte Qualität! |
|
|
| |
Das sind unsere Leistungen für Sie: |
|
Wir prüfen die Fehlstellungen und beurteilen anhand der gesetzlich festgelegten Indikationsgruppen, wieweit sich die Kassen an den Behandlungskosten beteiligen. Wenn die Zahn- und Kieferfehlstellungen Ihres Kindes nicht innerhalb der Vorgaben der Krankenkassen liegen, sprechen wir mit Ihnen darüber. Sie entscheiden, in welchem Rahmen Sie Ihr Kind behandeln lassen wollen und wissen vor Behandlungsbeginn, was Sie dafür bezahlen.
Wenn die Behandlung Ihres Kindes aus der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen herausfällt, muss es nicht auf ein strahlendes Lächeln und schöne Zähne verzichten.
Lassen Sie sich von uns beraten. Bei uns ist guter Rat nicht teuer. |
Mehr Informationen über die gesetzlichen Bestimmungen finden Sie hier!
Einen Termin zur ersten Beratung können Sie hier anmelden! |
|

KIG im Internet:
www.kfo-online.de
Termin zur ersten Beratung
|