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» Links
» Koblenz
14 S 388/03
» Lüneburg
5 O 86/06
» Köln
23 O269/03
» Köln
23 O 239/05
» BGHZ
154 ff
» BGH
IV ZR 412/02
» BGH
IV ZR 278/01

§ invisalign-Behandlung und Kostenerstattung:

BGH: Privatpatienten haben ein Recht auf Einsicht in ihre Versicherungsgutachten (AZ: IV ZR 418/02).

§

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Private Krankenversicherer lehnen oftmals Behandlungen ab mit der Begründung, diese sei nicht medizinisch notwendig. Begründet wird diese „Nichtnotwendigkeit“ regelmäßig mit der Auswertung der Behandlungsunterlagen durch einen so genannten „neutralen Gutachter“ im Auftrag der Versicherung. In der überwiegenden Zahl werden diese Gutachten erstellt, ohne dass der Gutachter den Patienten körperlich untersucht hat. Dieser Praxis hat jetzt der Bundesgerichtshof einen Riegel vorgeschoben.

Nach Auffassung des BGH müssen private Krankenversicherer ihrerseits eingeholte Gutachten einem vom Patienten zu benennenden Arzt unter Angabe der Identität des Gutachters vorlegen, auch wenn keine körperliche Untersuchung stattgefunden hat.

Im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) heißt es in §178m, der Patient habe ein Einsichtsrecht in Gutachten, die der Versicherer in Auftrag gegeben hat, wenn er zur Erstellung des Gutachtens körperlich untersucht wurde. Die privaten Versicherer haben sich stets auf den Wortlaut des §178m berufen und die Einsicht in das Gutachten verweigert, weil keine körperliche Untersuchung stattgefunden hatte.

Der BGH vertritt die Ansicht, dass erst die umfassende Kenntnis des Gutachtens den Patienten in die Lage versetzt zu beurteilen, ob ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht bzw. bei einer Klage Aussicht auf Erfolg besteht (AZ: IV ZR 418/02).

Diese Angaben sind ein Service von DENTICO und dienen zur ersten Information unserer Patienten. Alle Angaben sind ohne Gewähr!
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Die Gerichtsurteile:
»»» Urteil: "Invisalign®-Therapie" ist med. notwendige Versorgung
»»» Urteil: "Invisalign®-Therapie" und Bedingungen der privaten KV
»»» Urteil: "Invisalign®-Therapie" - Sachverständiger muss Systemanwender sein
»»» BGH-Urteil zur "medizinischen Notwendigkeit"
»»» BGH-Urteil zum Recht auf Einsicht in Versicherungsgutachten!
»»» BGH-Urteil Privatpatienten dürfen Behandlungsmethode frei auswählen!


Dr. Walter Engeln
D
E N T I C O® - invisalign® Kompetenz in Berlin

Juli 2006
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gerichtlich bestätigt

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